Die Sitzverteilung im sächsischen Landtag wird korrigiert. Die AfD erhält einen Sitz weniger als zunächst errechnet. Die Wahlleitung spricht von einem “Softwarefehler”.
Dies ist ein experimentelles Tool. Die Resultate können unvollständig, veraltet oder sogar falsch sein.
Nach der Landtagswahl in Sachsen korrigiert die Landeswahlleitung die Sitzverteilung aufgrund eines Softwarefehlers. Die CDU erhält 41 Sitze, die AfD 40 Sitze, beide Parteien verlieren jeweils einen Sitz. Die AfD hat keine Sperrminorität im Landtag. Grüne und SPD erhalten je einen Sitz mehr. Die bisherige Koalition hat weiterhin keine Mehrheit. Es wird vermutet, dass die neue Berechnungsmethode im Landeswahlgesetz nicht berücksichtigt wurde.
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Nach der Landtagswahl in Sachsen korrigiert die Landeswahlleitung die Sitzverteilung. Als Grund nannte sie einen Softwarefehler, durch den die Sitze falsch berechnet worden seien. Auf die CDU entfallen demnach 41 Sitze, auf die AfD 40 Sitze. Beide Parteien haben damit einen Sitz weniger als ursprünglich angegeben. Die AfD hat dadurch keine Sperrminorität im Landtag. Die Grünen und die SPD erhalten einen Sitz mehr als ursprünglich berechnet. Die bisherige Koalition von CDU, Grünen und SPD hat trotz der Veränderung weiterhin keine Mehrheit im neuen Landtag.
Am Morgen hatten Experten bezweifelt, ob die Mandatsverteilung auf Basis des vorläufigen Ergebnisses von der Landeswahlleitung richtig berechnet wurde. Vermutet wurde, dass bei der Berechnung der Mandatsanzahl die vom Landtag im August 2023 beschlossene Änderung der Berechnungsmethode im Landeswahlgesetz durch den Wahlleiter nicht berücksichtigt wurde. Bis August 2023 war in Sachsen
das Zweitstimmenergebnis nach dem sogenannten D’Hondtschen
Höchstzahlverfahren berechnet worden. Dann änderte der Landtag die
Berechnungsmethode: Seitdem sieht das Landeswahlgesetz eine Berechnung
nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë vor.
Eine Sperrminorität entsteht, wenn eine Partei mehr als ein Drittel
der Mandate im Landtag hat. Sie kann in diesem Fall bestimmte
Entscheidungen, für die eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten notwendig ist, verhindern.
In Sachsen werden wie auch in anderen
Bundesländern etwa Landesverfassungsrichter und die Spitze des
Landesrechnungshofs mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier
gewählt. Bestimmte Posten hätten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht
nachbesetzt werden können. Zudem hätte sie verhindern können, dass der
Landtag sich selbst auflöst.
Nach der Landtagswahl in Sachsen korrigiert die Landeswahlleitung die Sitzverteilung. Als Grund nannte sie einen Softwarefehler, durch den die Sitze falsch berechnet worden seien. Auf die CDU entfallen demnach 41 Sitze, auf die AfD 40 Sitze. Beide Parteien haben damit einen Sitz weniger als ursprünglich angegeben. Die AfD hat dadurch keine Sperrminorität im Landtag. Die Grünen und die SPD erhalten einen Sitz mehr als ursprünglich berechnet. Die bisherige Koalition von CDU, Grünen und SPD hat trotz der Veränderung weiterhin keine Mehrheit im neuen Landtag.
(Except for the headline, this story has not been edited by PostX News and is published from a syndicated feed.)